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§ 18 UWG

ÖJZ-LeitsatzkarteiWettbewerbsrechtÖJZ-LSK 2006/179 Heft 16 v. 15.8.2006

§ 18 UWG

Der bloße Anschein der Beschäftigung des wettbewerbswidrig Handelnden wirkt noch nicht haftungsbegründend nach § 18 UWG, da für die Beurteilung der Passivlegitimation nur die tatsächlichen Umstände relevant sind.

OGH, 14.03.2006, 4 Ob 249/05d

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