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Alleinverschulen am Auffahrunfall

ZivilrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/110EvBl 2006, 599 - 600 Heft 14 und 15 v. 15.7.2006

§ 18 StVO; § 9 Abs 2 StVO

Da nur Radfahrer und Fußgänger vom Schutzbereich des § 9 Abs 2 STVO umfasst sind, kann der Lenker des auffahrenden Pkws bei einem Auffahrunfall, der sich aufgrund eines Abbremsvorganges bei einem Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahrt ereignet, keinen Mitverschuldenseinwand gegen den Lenker des ersten Fahrzeugs wegen einer erhöhten Annäherungsgeschwindigkeit geltend machen.

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