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Fehlerhafte Anlageberatung und Geldersatz

ZivilrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/109EvBl 2006, 597 - 599 Heft 14 und 15 v. 15.7.2006

§ 1323 ABGB; § 228 ZPO

Solange ein Bankklient seine Wertpapiere infolge eines Beratungsfehlers und trotz Kursverlusten nicht veräußerst, kann er keinen Geldersatzanspruch geltend machen. Der Schaden muss entweder in einem Feststellungsverfahren festgestellt werden oder wird nach der Veräußerung der Effekten mittels Differenzmethode bemessen.

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