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Anerbenrecht und testamentarische Erbfolge

ErbrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/105EvBl 2006, 590 - 591 Heft 14 und 15 v. 15.7.2006

§ 8 AnerbenG; § 8 Abs 2 AnerbenG

Das Anerbengesetz gelangt im Fall des Miteigentums zweier Ehepartner oder eines Elternteils und eines Kindes an einem Erbhof nur dann im Rahmen einer letztwilligen Verfügung zur Anwendung, wenn der überlebende Miteigentümer die Rechtsposition des Alleineigentümers erlangt.

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