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§ 193 Abs 1 StPO; § 180 Abs 1 Satz 2 StPO; § 2 Abs 1 GRBG

ÖJZ-LeitsatzkarteiStrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/154 Heft 13 v. 1.7.2006

§ 193 Abs 1 StPO; § 180 Abs 1 Satz 2 StPO; § 2 Abs 1 GRBG

Der OGH nimmt zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft durch den OGH Stellung und erläutert, dass eine gerichtliche Säumnis auch ohne Missachtung der Vorgaben des § 180 Abs 1 Satz 2 StPO die Geltendmachung einer Grundrechtsbeschwerde rechtfertigt.

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