§ 193 Abs 1 StPO; § 180 Abs 1 Satz 2 StPO; § 2 Abs 1 GRBG
Der OGH nimmt zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft durch den OGH Stellung und erläutert, dass eine gerichtliche Säumnis auch ohne Missachtung der Vorgaben des § 180 Abs 1 Satz 2 StPO die Geltendmachung einer Grundrechtsbeschwerde rechtfertigt.