§ 929 ABGB
Ein Gewährleistungsverzicht außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG umfasst zwar grundsätzlich auch geheime Mängel, erlangt aber bei ausdrücklicher oder schlüssiger Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft keine Rechtsgültigkeit.
OGH, 16.02.2006, 6 Ob 272/05a