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§ 929 ABGB

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilrechtÖJZ-LSK 2006/151 Heft 13 v. 1.7.2006

§ 929 ABGB

Ein Gewährleistungsverzicht außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG umfasst zwar grundsätzlich auch geheime Mängel, erlangt aber bei ausdrücklicher oder schlüssiger Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft keine Rechtsgültigkeit.

OGH, 16.02.2006, 6 Ob 272/05a

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