§ 924 ABGB
Eine intensive Nutzung einer gebrauchten Sache oder der Bestand eines Abnützungsschadens schließt die Zugrundelegung der gesetzlichen Vermutung in § 924 Satz 2 ABGB aus.
OGH, 16.02.2006, 6 Ob 272/05a
§ 924 ABGB
Eine intensive Nutzung einer gebrauchten Sache oder der Bestand eines Abnützungsschadens schließt die Zugrundelegung der gesetzlichen Vermutung in § 924 Satz 2 ABGB aus.
OGH, 16.02.2006, 6 Ob 272/05a