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§ 924 ABGB

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilrechtÖJZ-LSK 2006/152 Heft 13 v. 1.7.2006

§ 924 ABGB

Eine intensive Nutzung einer gebrauchten Sache oder der Bestand eines Abnützungsschadens schließt die Zugrundelegung der gesetzlichen Vermutung in § 924 Satz 2 ABGB aus.

OGH, 16.02.2006, 6 Ob 272/05a

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