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Freispruch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren

FinanzrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/104EvBl 2006, 550 Heft 13 v. 1.7.2006

§ 214 FinStrG; Art 4 des 7.ZPMRK; § 259 Z 3 StPO; § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO; Art 94 B-VG

Die rechtsunrichtige Anführung des § 259 Z 3 StPO im Urteilsspruch hat keine Urteilsnichtigkeit zur Folge und steht einem finanzstrafbehördlichen Verfahren nach § 53 Abs 6 FinStrG nicht entgegen. Das Gericht ist nicht legitimiert, Negativfeststellungen über die Voraussetzungen eines finanzstrafbehördlich zu verfolgenden Fehlverhaltens zu treffen.

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