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ÖJZ-Leitsatzkartei

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2006/133 Heft 12 v. 15.6.2006

§ 30 KO; § 31 KO

Die Voraussetzungen für eine Konkursanfechtung müssen im Zeitpunkt der angefochtenen Geschäftshandlung vorliegen; eine Heilung durch die spätere Abweisung des Konkursantrags eines Gläubigers kommt nicht in betracht.

OGH, 17.02.2006, 10 Ob 46/05w

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