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Zur Auslegungsregel der § 721 ABGB

ErbrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/97EvBl 2006, 537 - 538 Heft 13 v. 1.7.2006

§ 721 ABGB

Sofern die Zerstörung der zweiten Originalschrift eines Testaments nur irrtümlich nicht erfolgte (in concreto: weil die Originalschrift für eine Kopie gehalten wurde) ist auch die Eliminierung nur einer Originalschrift einer letztwilligen Verfügung bei eindeutigem Zerstörungsvorsatz des Erblassers als Widerruf der letztwilligen Verfügung zu qualifizieren.

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