§ 66 Abs 2 AVG
Eine wesentliche Änderung eines Projekts steht einer Zurückverweisung entgegen.
VwGH, 28.04.2005, 2001/07/0007
§ 66 Abs 2 AVG
Eine wesentliche Änderung eines Projekts steht einer Zurückverweisung entgegen.
VwGH, 28.04.2005, 2001/07/0007