§ 122 Abs 1 lit b ASVG; § 122 Abs 4 ASVG
Eine den Leistungsanspruch durch drei Wochen erfüllende Erwerbslosigkeit wird auch begründet, wenn die Pflichtversicherung infolge Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsrechts im Krankheitsfall ebenso wie der Krankengeldanspruch entfällt.