§ 9 AlVG 1977; § 10 AlVG 1977
Eine Delegation von Vermittlungstätigkeiten der regionalen Geschäftsstellen des AMS an außenstehende Dritte ist nicht zulässig. Eine Sperrfrist darf erst dann verhängt werden, wenn der Notstandshilfebezieher zur Dokumentation der Bewerbungstätigkeit in einem bestimmten Ausmaß angewiesen wurde.