§ 5 Abs 1 DMSG
Die Beweggründe für die Veränderung oder Zerstörung eines Denkmals müssen auch von Amts wegen berücksichtigt werden.
VwGH, 22.06.2005, 2002/09/0025
§ 5 Abs 1 DMSG
Die Beweggründe für die Veränderung oder Zerstörung eines Denkmals müssen auch von Amts wegen berücksichtigt werden.
VwGH, 22.06.2005, 2002/09/0025