§ 31 Abs 5 oö BauO 1994; § 74 Abs 2 GewO 1994; § 79 GewO 1994
Der VwGH erläutert, in welchem Ausmaß das Vertrauen des Betreibers einer Betriebsanlage auf die Nichtvorschreibung von Auflagen bei bereits bestehenden bzw erst erfolgenden Zubauten von Wohngebäuden auf der Nachbarliegenschaft geschützt ist.