§ 10 StbG 1985
Die besonders starke Ausprägung bestimmter Integrationskriterien kann die fehlende Integration in anderen Bereichen teilweise ausgleichen.
VwGH, 24.05.2005, 2003/01/0043
§ 10 StbG 1985
Die besonders starke Ausprägung bestimmter Integrationskriterien kann die fehlende Integration in anderen Bereichen teilweise ausgleichen.
VwGH, 24.05.2005, 2003/01/0043