§ 12 Abs 3 VersVG; § 83 ZPO; § 84 ZPO
Unter der Voraussetzung der fristgemäßen Verbesserung, der späteren Genehmigung und der darauffolgenden Geltendmachung einer formgültigen Deckungsklage durch den Verfahrenshelfer kann auch die Einbringung eines zunächst mit Formalfehlern behafteten Verfahrenshilfeantrags die Unterbrechungswirkung iSd § 12 Abs 3 VersVG auslösen.