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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/131 Heft 11 v. 1.6.2006

§ 293 Abs 2 StPO

Eine Bindungswirkung an die Rechtsmeinung des OGH besteht im Fall der Rückverweisung zur neuerlichen Entscheidung nur, wenn die Rechtsauffassung im Rahmen einer kassatorischen Entscheidung zur Geltung gebracht wurde.

OGH, 05.04.2006, 13 Os 11/06a

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