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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/116 Heft 10 v. 15.5.2006

§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO; § 21 Abs 1 StGB

Gegen den Urteilsausspruch bezüglich der Begehung der Anlasstat kann Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO erhoben werden.

OGH, 14.02.2006, 11 Os 95/05p

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