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Reform des Schadenersatzrechts? Stellungnahme zu einem Arbeitsgruppenentwurf § §§ 1293ff ABGB, AtomHG, EKHG usw)

ZivilrechtRudolf ReischauerÖJZ 2006/24ÖJZ 2006, 391 - 406 Heft 10 v. 15.5.2006

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit ausgewählten Punkten einer Entwurfsvorlage einer Arbeitsgruppe auseinander, die auf einer Tagung des BMJ und der Forschungsstelle für Europäisches Schadenersatzrecht über die völlige Neuordnung des österreichischen Schadenersatzrechts in Richtung eines beweglichen Systems sowie über die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Gefährdungshaftung und die Haftung für behördlich erlaubte Eingriffe iSd § 364a ABGB debattierte und schließlich ua die Implementierung einer allgemeinen Gefährdungshaftung zur Diskussion stellte. Reischauer beschreibt die im Entwurf vorgesehenen Haftungsbestimmungen für Quellen hoher und Quellen erhöhter Gefahr, erläutert die allgemeinen Haftungsprinzipen, den maßgeblichen Sorgfaltsmaßstab und Schadensbegriff, die Voraussetzungen der Verschuldenshaftung , die Rechtfertigungsgründe und den Schutz reiner Vermögensrechte und nimmt zum Kreis der verantwortlichen Personen wie auch zu den Unterschiedsmerkmalen zwischen Quellen hoher und erhöhter Gefahr Stellung. Nach Darlegung der Haftungsausschließungs- bzw minderungsbestimmungen und einer Darlegung der geplanten Ersatzfähigkeit des positiven Schadens und des entgangenen Gewinns vertritt der Verfasser resümierend die Ansicht, dass der Entwurf weder mit dem Bestimmtheitsgebot noch der gebotenenen Gewaltenteilung in Einklang steht und informiert abschließend über die Gründung eines mit namhaften Wissenschaftern besetzten Arbeitskreises zur Konzeption einer ausgewogeneren Entwurfsvorlage.

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