Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass im konkreten Fall durch Sanktionierung des Lenkens eines Fahrzeugs im alkoholisierten Zustand durch die Verwaltungsbehörde das Doppelbestrafungsverbot nicht verletzt wurde.
EGMR, 02.09.2004, Beschw Nr 77413/01 im Fall Bachmeier gg Österreich