§ 202 Abs 1 StGB; § 15 StGB
Der OGH erörtert, dass das Delikt der geschlechtlichen Nötigung mit der Vornahme der Nötigungshandlung im Versuchsstadium verwirklicht wird.
OGH, 09.11.2004, 11 Os 116/04
§ 202 Abs 1 StGB; § 15 StGB
Der OGH erörtert, dass das Delikt der geschlechtlichen Nötigung mit der Vornahme der Nötigungshandlung im Versuchsstadium verwirklicht wird.
OGH, 09.11.2004, 11 Os 116/04