§ 272 ZPO
Der OGH erläutert, dass die Zugrundelegung eines Faktums, welches vom Erstgericht als nicht eindeutig nachweisbar qualifiziert wurde, eine Beweiswiederholung durch das zweitinstanzliche Gericht erfordert.
OGH, 17.11.2004, 7 Ob 260/04t
§ 272 ZPO
Der OGH erläutert, dass die Zugrundelegung eines Faktums, welches vom Erstgericht als nicht eindeutig nachweisbar qualifiziert wurde, eine Beweiswiederholung durch das zweitinstanzliche Gericht erfordert.
OGH, 17.11.2004, 7 Ob 260/04t