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OGH, 04.10.2004, 2 Ob 206/04i (Vollstreckung)

VollstreckungÖJZ-LSK 2005/61 Heft 5 v. 1.3.2005

Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO

Der OGH erörtert, dass bereits ein einmaliger grenzüberschreitender Vertragsabschluss mit einem Verbraucher als Ausübung einer Gewerbetätigkeit zu qualifizieren ist, die den Gerichtsstand am Wohnsitzort des Konsumenten begründet.

OGH, 04.10.2004, 2 Ob 206/04i

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