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OGH, 28.07.2005, 15 Os 72/05k (Strafrecht)

StrafrechtEvBl 2005/196EvBl 2005, 970 - 971 Heft 23 und 24 v. 1.12.2005

§ 70 StGB; § 362 StPO

Der OGH erörtert, dass die Anführung einer "Tatwiederholung in kurzer Zeit" eine im Strafurteil zugrundegelegte Gewerbsmäßigkeit nicht hinreichend begründet. Weiters legt er dar, dass das Erkennen gravierender Feststellungs- oder Begründungsmängel im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur amtswegigen Veranlassung einer außerordentlichen Wiederaufnahme des Strafverfahrens durch den OGH führen kann.

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