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EGMR, 13.02.2003, BeschwNr 41340/98, 41342/98, 41343/98, 41344/98 im Fall Refah Partisi (The Welfare Party) ua gg die Türkei (Grundrecht)

GrundrechtMRK 2005/27ÖJZ 2005, 975 - 981 Heft 23 und 24 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Der EGMR beschreibt den Stellenwert politischer Parteien in demokratischen Gesellschaftssystemen und legt dar, dass eine Partei, die die Verankerung der Scharia anstrebt, mit demokratischen Grundwerten nicht in Einklang steht und deshalb aufgelöst werden muss.

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