§ 1 VStG; § 10 VVG
Der VwGH erörtert, dass bei wesentlichen Änderungen der Sachverhaltsgrundlage ein Vollstreckungsverbot von Bescheiden besteht, das bei Wiedervorliegen des für die Bescheiderlassung relevanten Sachverhalts wieder wegfällt.
VwGH, 08.07.2004, 2004/07/0050