§ 33 Abs 1 VwGG; § 45 Abs 1 VwGG
Der VwGH erörtert, dass das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses auch eine maßgebliche Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag auf Wiederaufnahme darstellt.
VwGH, B 27.05.2004, 2003/07/0029
§ 33 Abs 1 VwGG; § 45 Abs 1 VwGG
Der VwGH erörtert, dass das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses auch eine maßgebliche Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag auf Wiederaufnahme darstellt.
VwGH, B 27.05.2004, 2003/07/0029