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OGH, 25.08.2005, 15 Os 71/05p (Strafrecht)

StrafrechtÖJZ-LSK 2005/249 Heft 22 v. 15.11.2005

§ 34 Abs 2 StGB; § 270 Abs 1 StPO; Art 6 Abs 1 MRK

Der OGH erörtert, dass eine unangemessen weite Überschreitung der Fristsetzung des § 270 Abs 1 StPO, die weder aufgrund des Schwierigkeitsgrads noch des Ausmaßes der Strafsache erforderlich gewesen wäre, die zusätzliche Anwendung des Milderungsgrunds der unangemessen langen Verfahrensdauer rechtfertigt.

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