§ 1 Abs 1 Z 12 MedienG; § 111 StGB; § 7 Abs 1 StGB
Der OGH erörtert, dass üble Nachrede nur dann (auch) ein Medieninhaltsdelikt darstellt, wenn sich der Vorsatz des Täters auch auf die Veröffentlichung seiner Behauptung in einem Medium richtet.
OGH, 31.08.2005, 13 Os 63/05x; OGH, 31.08.2005, 13 Os 64/05x