§ 5 EKHG; § 2 KHVG
Der OGH beschreibt die Grenzen der Ersatzpflicht eines Kfz-Haftpflichtversicherers und erörtert, dass im Fall der Gleichheit von Geschädigten und (einzigem) Halter des versicherten Fahrzeugs kein Ersatzanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden kann.