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OGH, 14.07.2005, 6 Ob 128/05z (Zivilrecht)

ZivilrechtÖJZ-LSK 2005/251 Heft 22 v. 15.11.2005

§ 78 Abs 1 EheG; § 143 ABGB; § 950 ABGB

Der OGH erörtert, dass § 78 Abs 1 EheG über die Unterhaltsforderung des Ehepartners gegenüber der Erben auch nicht analog zugrundegelegt werden kann, wenn die Übertragung eines bäuerlichen Anwesens noch zu Lebzeiten des Hofübergebers erfolgt. Sofern § 950 ABGB nicht zur Anwendung kommen kann, richtet sich die allfällige Unterhaltsschuld des Sohnes und Hofübernehmers nur nach § 143 ABGB.

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