§ 53 MSchG
Der OGH nimmt Stellung zur Bestimmung eines angemessenen Nutzungsentgelts für den unbefugten Gebrauch einer Marke.
OGH, 12.07.2005, 4 Ob 36/05f
§ 53 MSchG
Der OGH nimmt Stellung zur Bestimmung eines angemessenen Nutzungsentgelts für den unbefugten Gebrauch einer Marke.
OGH, 12.07.2005, 4 Ob 36/05f