§ 1 AHG; § 215 Abs 1 ABGB
Der OGH erörtert, dass die vom Jugendwohlfahrtsträger angeordnete Einweisung eines möglicherweise durch die Obsorgepflichtigen sexuell missbrauchten Kindes in eine psychologische Beobachtungsstelle als Hoheitsakt zu qualifizieren ist.