§ 281 Abs 1 Z 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO; § 281 Abs 1 Z 5 StPO; § 281 Abs 1 Z 5a StPO
Der OGH erläutert, auf welche Weise die Sachverhaltsfeststellungen einer verfahrensleitenden Anordnung in Form einer Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden können. Weiters legt er dar, dass die Zulässigkeit der Verlesung von Schriftstücken nach § 252 Abs 1 StPO nicht deren rechtmäßige Entstehung voraussetzt.