§ 14 Abs 3 WEG 1975; § 24 Abs 6 WEG 2002; § 29 Abs 6 WEG 2002
Der OGH nimmt Stellung zur Verantwortlichkeit des Verwalters für die vorzeitige Vollstreckung einer mehrheitlichen Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung und beschreibt Rechtsbefugnisse der übergangenen Minderheit.