§ 2 Abs 2 VerpackVO; Art 3 Nr 1 EG-VerpackungsRL
Der OGH erörtert, dass die im Regelfall bei Supermarktkassen uä erhältlichen Kunststofftransporttaschen als Transportverpackungen gemäß § 2 Abs 2 VerpackVO zu qualifizieren sind. Die EG-VerpackungsRL und die österreichische VerpackVO stehen also diesbezüglich miteinander in Einklang.