§ 10 Abs 1 AlVG 1977; § 16 Abs 1 lit I AlVG 1977
Der VwGH erörtert, dass das AMS auch während einer Phase des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs befugt und verpflichtet ist, Arbeitsstellen für die Zeit nach der Ruhensphase zuzuteilen.
VwGH, 18.12.2003, 99/08/0121