§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG
Der VwGH nimmt Stellung zur Versicherungspflicht der sogenannten "neuen Selbständigen" und legt dar, dass die Ausübung einer Aufsichtsratsfunktion als betriebliche Tätigkeit zu qualifizieren ist.
VwGH, 18.12.2003, 2000/08/0068
§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG
Der VwGH nimmt Stellung zur Versicherungspflicht der sogenannten "neuen Selbständigen" und legt dar, dass die Ausübung einer Aufsichtsratsfunktion als betriebliche Tätigkeit zu qualifizieren ist.
VwGH, 18.12.2003, 2000/08/0068