§ 11 oö LStG 1991; § 13 oö LStG 1991; Vogelschutz-RL; FFH-RL
Der VwGH konkretisiert das Ausmaß der Parteirechte der Liegenschaftseigentümer im straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren und legt weiters dar, das aus den in der Vogelschutz-Richtlinie und der FFH-RL eingeräumten Rechten keine Parteistellung im straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren abgeleitet werden kann.