§ 17 AVG
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen den Parteien die Akteneinsicht erlaubt werden muss und führt aus, dass auch fehlende Änderungen seit der letzten Einsichtnahme keinen zulässigen Ablehnungsgrund begründen.
VwGH, 20.11.2003, 2002/09/0093