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OGH, 25.05.2005, 7 Ob 83/05i (Zivilprozessrecht)

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2005/209 Heft 18 v. 15.9.2005

§ 182a ZPO

Der OGH erörtert, dass die Manuduktionspflicht des Prozessgerichts durch § 182a ZPO in der Weise ausgedehnt wurde, dass einer Partei auch dann eine Verbesserungsmöglichkeit eines verfehlten Klagebegehrens eingeräumt werden muss, wenn dies als Klageänderung zu qualifizieren wäre.

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