Zusammenfassung: Die Autorin analysiert die Argumentationslinie des EGMR in der Rechtssache Hirst gg das Vereinigte Königreich, in der der EGMR darlegte, dass die grundsätzliche Ausschließung Strafgefangener von der Wahlbeteiligung mit dem Grundrecht auf freie Wahlen nach Art 3 1. ZPMRK nicht in Einklang steht. Aufbauend auf dieser Entscheidungsbesprechung erläutert die Verfasserin, wie das Wahlrecht inhaftierter Personen in anderen Mitgliedsstaaten geregelt ist und zeigt zulässige (weil verhältnismäßige) Einschränkungsmöglichkeiten der Wahlbefugnis Strafgefangener.