§ 33 TP 5 Abs 1 Z 2 GebG
Der VwGH nimmt Stellung zur Bestimmung der gebührenrechtlichen Bemessungsgrundlage bei einem Jagdpachtvertrag, wobei er insbesondere prüft, ob Aufwendungen für Berufsjäger bzw Jagdaufsichtsorgane einen Teil der Bemessungsgrundlage bilden.