§ 212 Abs 2 BAO; § 212a Abs 9 BAO; § 221a Abs 2 BAO
Der VwGH erörtert, dass bei Änderungen der formellen Abgabenverbindlichkeit auch die Nebengebühren entsprechend anzupassen sind.
VwGH, 18.09.2003, 2002/16/0256
§ 212 Abs 2 BAO; § 212a Abs 9 BAO; § 221a Abs 2 BAO
Der VwGH erörtert, dass bei Änderungen der formellen Abgabenverbindlichkeit auch die Nebengebühren entsprechend anzupassen sind.
VwGH, 18.09.2003, 2002/16/0256