§ 7 Abs 1 TLAO
Der VwGH erörtert, dass die Abgabenschuldnerin durch Begleichung laufender Aufwände die gebotene Gleichbehandlung der Gläubiger schuldhaft missachtet.
VwGH, 18.09.2003, 2003/16/0001
§ 7 Abs 1 TLAO
Der VwGH erörtert, dass die Abgabenschuldnerin durch Begleichung laufender Aufwände die gebotene Gleichbehandlung der Gläubiger schuldhaft missachtet.
VwGH, 18.09.2003, 2003/16/0001