§ 12 Abs 1 Z 3 KStG; § 20 Abs 1 Z 3 EStG; § 4 Abs 4 EStG
Der VwGH erörtert, dass die Kosten einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft für die Ausrichtung einer Feier anlässlich der Kanzleieröffnung nach einer Umsiedlung, in deren Rahmen auch über das Leistungsangebot informiert wurde, als Werbungskosten berücksichtigt werden können.