§ 12 UStG; § 22 BAO
Der VwGH erörtert, dass ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Vertragspartnern, die Bestimmung des Kaufpreises nach der Höhe der Bankverbindlichkeiten des Veräußerers oder eine hohe Diskrepanz zwischen Kaufpreis und dem Wert des Verkaufsguts auf eine missbräuchliche sale-and-lease-back-Vereinbarung hindeuten, die die Geltendmachung der Vorsteuer nicht erlaubt.