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OGH, 20.01.2005, 8 Ob 92/04v (Europarecht)

EuroparechtEvBl 2005/116EvBl 2005, 566 Heft 14 und 15 v. 15.7.2005

Art 66 EuGVVO; § 99 JN

Der OGH beschreibt den zeitlichen Anwendungsbereich der europäischen Zivilverfahrensordnung für die mit 1. Mai 2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten. Weiters führt er aus, dass der Besitz einer Bankgarantie durch die beklagte Partei auch dann den Gerichtsstand des Vermögens nach § 99 JN begründet, wenn der damit abgesicherte Kaufpreisanspruch von der klagenden Partei bestritten wird.

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