Zusammenfassung: Der EGMR prüft die Grundrechtskonformität der Publikation von Lichtbildern von Caroline von Hannover (Tochter des Fürsten Rainier von Monaco), die einen ausschließlichen Bezug zum Privatleben der Beschwerdeführerin aufweisen. Dabei nimmt er ausführlich Stellung zum Abwägungsprozess zwischen der Meinungsäußerungsfreiheit und dem Schutz des Privatlebens.